Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Villa Gaia
Vermieter:in:
Birgit & Pier Stefano Sailer
Wallstr. 99
61440 Oberursel i. Ts.
- Buchung und Buchungsbestätigung
Die Buchung muss schriftlich erfolgen, entweder per E-Mail an >[email protected]< oder per Post an o.g. Adresse - unter Anerkennung der
hier aufgeführten AGBs und insbesondere der unter Pkt. 10 genannten Hausordnung.
Können wir das Ferienhaus in dem angefragten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung sowie die Rechnung über den Gesamtbetrag (Kosten der Buchung zzgl. Mietkaution). Die Reservierung für das Ferienhaus ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung und nach erfolgter Zahlung (siehe Pkt. 2) rechtskräftig.
Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. - Zahlungsbedingungen
Die Mietzahlung sowie eine Sachkaution i.H.v. 1.000€ ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnungseingang auf unser Konto zu überweisen. Die Kaution wird nach Abreise und Hausrückgabe in unbeschädigtem Zustand innerhalb von 7 Tagen rücküberwiesen. - Stornierungsbedingungen
Die Buchung kann bis 30 Tagen vor Reiseantritt kostenfrei storniert werden.
Wenn bis zum Check-in weniger als 30 Tage, jedoch noch mindestens 14 Tage verbleiben, müssen 50 % des Buchungsbetrags gezahlt werden. Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Check-in stornieren, werden 100% des Buchungsbetrags berechnet. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Kaution. Es gilt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht.
Ersatzpersonen, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintreten, können von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
Eine spätere Anreise oder eine vorzeitige Abreise beinhaltet nicht das Recht auf Erstattung oder Nachlass des vereinbarten Preises. - Rücktritt durch den Vermieter
Sollte im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. die Unbewohnbarkeit des Hauses wegen Heizungsausfall, Rohrbruch u.Ä.), die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz (eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen).
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter Anwohner trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. - Pandemiebedingte Sonderregelungen
Falls wegen behördlicher Reisebeschränkungen (Einreiseverbot für Italien oder das Piemont) eine Anreise nicht möglich sein sollte, werden geleistete Mietzahlungen wahlweise in einen Voucher mit zwei Jahren Gültigkeit umgewandelt oder Sie können kostenlos umbuchen.
Sollte ein Aufenthalt wegen persönlicher bzw. behördlicher Auflagen (z.B. Quarantäneverordnung) nicht möglich sein, liegt dies im Risiko des Mieters. In diesem Fall gelten die unter Pkt. 2 genannten Stornierungsbedingungen.
Das Ferienhaus kann im Rahmen der zum Mietzeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben genutzt werden. Falls es z.B. Einschränkungen der maximalen Personenzahl (Kontaktbeschränkungen) oder behördlich geforderte Nachweise (negativer Corona-Test) gibt, ist dies vom Mieter zu beachten. Hier liegt das Risiko beim Mieter. Ein Rücktrittsrecht von einer Buchung entsteht in einem solchen Fall nicht. Es gelten dann die unter Pkt. 2 genannten Stornierungsbedingungen. - Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. - Anreise/ Abreise
Anreise ab 16.00 Uhr, Abreise bis spätestens 10.00 Uhr. Das Haus ist beim Verlassen stets abgeschlossen zu halten. Der Schlüssel muss bei Abreise zurück in den Schlüsseltresor gelegt werden. - Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. - Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Dabei gilt insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu downloaden, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. - Hausordnung
a. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Grob fahrlässige Beschädigungen an Haus und Inventar oder die Entwendung von Einrichtungsgegenständen führen je nach Schadenswert zum Einbehalt der Kaution bzw. müssen beispielsweise über die Haftpflichtversicherung des Mieters beglichen werden.
b. Inventar wie z.B. Geschirr, Handtücher, Decken, Kissen dürfen nicht außerhalb des Grundstücks verwendet werden, z.B. für Picknicke oder als Badeunterlagen an Seen oder am Meer.
c. Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Für nichtzulässiges Rauchen in den Innenräumen erheben wir eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 250,- Euro. Auf dem Außengelände ist das Rauchen prinzipiell gestattet. Bitte werfen Sie jedoch keine Zigarettenstummel auf den Boden. Entsorgen Sie sie stattdessen in den dafür vorgesehenen Aschenbechern.
d. Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses sind die Gäste verpflichtet, bei Verlassen des Hauses Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten.
e. Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet.
f. Eine Untervermietung und Überlassung des Hauses an Dritte ist nicht erlaubt.
Das Ferienhaus darf nur von maximal 13 Personen benutzt werden. Sollte das Haus von mehr Personen genutzt werden, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
g. Es ist ausdrücklich untersagt, das Ferienhaus ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter für Parties jeglicher Art zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
h. Der Außenbereich des Ferienhauses ist mit vier Videokameras überwacht, die einzig und allein dem Sicherheitsschutz des Anwesens und unserer Gäste dienen. Die Aufnahmen können ausschließlich von dem/der Vermieter:in eingesehen werden. Die Löschung erfolgt automatisch nach 72 Stunden.
i. Der/die Vermieter:in und die beauftragten Dienstleister:innen (Hauspfleger:innen, Gärtner:innen, etc.) haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, zur Ausübung dringlicher oder notwendiger Tätigkeiten und insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird die Gäste über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
j. Der Aufenthalt auf dem Grundstück des Ferienhauses und insbesondere die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird keine Haftung für erlittene Schäden an Personen, Tieren oder beweglichen Gütern übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht (Art. 24 Nr. 1 EuGWO). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Oberursel i.Ts.